Wir danken für das Vertrauen und freuen uns darauf, die Trodat Trotec Gruppe bei ihrem weiteren Erfolgskurs unterstützen zu dürfen.
Immer informiert über die IP-Aktivitäten Ihres Mitbewerbs und die Entwicklungen in Ihrer Branche.
So erhalten Sie einen systematischen Überblick über den Markt und die Technologie im eigenen Sachgebiet und können frühzeitig
> Patentverletzungen bzw. Eingriffe in Fremdschutzrechte vermeiden
> rechtzeitig Einsprüche einlegen
> Trends erkennen
> eigene Fehlentwicklungen vermeiden
> Umgehungslösungen oder Weiterentwicklungen vornehmen
> Anreize für eigene Produktinnovationen fördern
Wechseln Sie vom "Augen zu und durch"-Prinzip zum aktiven Erkennen, Beurteilen und Umgehen mit Schutzrechten und sparen sich dadurch viel Ärger und Geld.
Weitere Infos finden Sie hier.
Mit 9.11.2017 erfolgte schließlich die Änderung des Firmennamens und Sitzverlegung
von Ing. Peter Krause GmbH, Sagerbachgasse 7, 2500 Baden
auf IP4YOU Patent & Marken GmbH, Pyhrnstraße 16, 4553 Schlierbach
situiert im Technologiezentrum Kirchdorf
Neues Patentsystem steht in den Startlöchern!
Das sogenannte EINHEITSPATENT wird für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten gelten, wobei als eines der wesentlichen Länder Spanien nicht beitreten wird. Bedeutend für den Start ist die Ratifizierung des Abkommens der beiden Länder Deutschland und Großbritannien, die jedoch zugesagt haben, die Ratifizierung voranzutreiben und noch im April 2017 beschließen zu wollen. Sollte dies der Fall sein, so wird einer geplanten Einführung im Herbst 2017 nichts mehr im Wege stehen.
Bisher sind 12 Nationen dem Vertrag zum Einheitspatent beigetreten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweden und Finnland. Österreich hat als erste Nation bereits am 6.8.2013 den Vertrag ratifiziert.
Verfahrensablauf:
Dabei wird bis zur Erteilung zum Einheitspatent das derzeitige EP-System beibehalten. Erst ab der Erteilung trennen sich die Wege zwischen Einheitspatent und EP-Patent. Bei der Auswahl des Einheitspatents tritt der Schutz automatisch auf alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten ein, wobei anschließend das Einheitliche Patentgericht für Auseinandersetzungen zuständig ist, wogegen beim EP-Patent dieses, wie gehabt, in die einzelnen nationalen Patente zerfällt und für Auseinandersetzungen die nationalen Ämter zuständig sind.
Aufrechterhaltungskosten:
Die Jahresgebühren entsprechen dabei der Summe der jetzigen Gebühren in DE, FR, GB u. NL. Somit besteht eine auch kostenmäßig interessante Alternative zum derzeitigen EP-System.
Neues Corporate Identity Logo!
Zum Neustart und zur Unterstreichung der Unternehmensausrichtung wurde ein neues Firmenlogo kreiert, das den Fokus auf die bestmögliche und kundennahe IP-Betreuung unterstreichen soll.
Heute besiegelten wir die Fortführung des Lebenswerks von Peter mit der Übernahme der GmbH als neue geschäftsführende Gesellschafter:
Im Gedenken verabschieden wir uns von unserem geschätzten Freund Peter, Geschäftspartner und Gründer der Ing. Peter Krause GmbH.
IP4YOU Patent & Marken GmbH
Pyhrnstraße 16
4553 Schlierbach (Austria, Oberösterreich / OÖ)
T: +43 (0) 664 5136155
T: +43 (0) 660 5675977